Eine vollständige Einrichtung betrachten
Eine Apothekeneinrichtung zeigt, wie verschiedene Teile gemeinsam einen Arbeitsraum bilden. Fragen Sie, welche Einrichtung Sie betrachten und welche Funktionen hinter den Schränkchen, Schubladen und dem Tresen erklärt werden.
Kleine Hilfsmittel zählen mit
Waagen und Pillenbretter bieten einen konkreten Anknüpfungspunkt beim Zubereiten und Abmessen. Die Museumserklärung hilft, den Gebrauch zu verstehen, ohne dass Sie selbst pharmazeutisches Wissen benötigen.
Mehr als Werkzeug
Pharmazeutische Stillleben werden neben den Einrichtungen genannt. Sie fügen einer Sammlung, die sonst vor allem technisch wirken kann, eine bildliche Seite hinzu; erkundigen Sie sich nach der aktuellen Aufstellung.
Vor dem Besuch
Ein Besuch ist nur nach telefonischer Absprache möglich. Bestätigen Sie den richtigen Kontaktweg und besprechen Sie vorab die Barrierefreiheit des teilweise unterirdischen Museumsraums.
Quellen
Ein Teil der gesammelten Informationen ist noch nicht vom Museum bestätigt.
Diese erste Ausgabe wurde aus gesammelten Museumsinformationen zusammengestellt. Noch nicht alle Angaben sind vom Museum bestätigt. Die Betrachtungstipps stammen von der Redaktion. Die verwendeten Quellen finden Sie unten.
- Apothekersmuseum Kisters — Quelle 1
Gelieferter Quellenverweis; unabhängige Quellenprüfung noch erforderlich. Ungeprüfter Verweis aus einer Recherchekarte; Modellausgaben sind keine Beweisquelle. Inhalt, Zuständigkeit, Aktualität und Unabhängigkeit erfordern eine gesonderte Prüfung.
- Apothekersmuseum Kisters — Quelle 2
Gelieferter Quellenverweis; unabhängige Quellenprüfung noch erforderlich. Ungeprüfter Verweis aus einer Recherchekarte; Modellausgaben sind keine Beweisquelle. Inhalt, Zuständigkeit, Aktualität und Unabhängigkeit erfordern eine gesonderte Prüfung.
- Apothekersmuseum Kisters — Quelle 4
Gelieferter Quellenverweis; unabhängige Quellenprüfung noch erforderlich. Ungeprüfter Verweis aus einer Recherchekarte; Modellausgaben sind keine Beweisquelle. Inhalt, Zuständigkeit, Aktualität und Unabhängigkeit erfordern eine gesonderte Prüfung.